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Artikel drucken Feedback Der Streit ums Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter schwelte schon seit langem zwischen dem einstigen Paar. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von Euro verurteilt.
Die Jährige aus Gauting stritt vor dem Amtsgericht Starnberg jedoch die Titulierung vehement ab, denn so etwas Niveauloses habe sie "niemals gesagt". Der Vorwurf der Privatklägerin sei "unfair und eine absolute Frechheit", wehrte sich die Betriebswirtin, die sich im Prozess oft ungläubig an die Stirn fasste. Dabei war auch die Rede davon, dass eine Reitlehrerin als Zeugin der jährigen Klägerin nur einen Freundschaftsdienst mit einer belastenden Aussage erweisen wollte, damit diese bessere Karten im Umgangsrecht habe.
Die Zeugin aber wies diesen Verdacht von sich: Sie betonte, dass die Angeklagte in der Reithalle seinerzeit hinter ihr gestanden habe und das Ehepaar laut mit den Worten "Was macht ihr hier?
Die Gescholtene - ebenfalls aus Gauting - sei damals vor all den Leuten geschockt gewesen. Die Klägerin berichtete auch davon, dass die Angeklagte sie und ihren Kleidungsstil peinlich finde, und ob sie "aus Polen oder Tschechien" komme. Der Jurist hielt es auch für abwegig, dass seine Mandantin mit ihrem Ehemann die Beleidigung als Vorwurf konstruiert haben könnte, um im Umgangsverfahren wegen des Kindes zu punkten. Die Verteidigerin sah den "Flittchen"-Vorwurf als unbewiesen an, während die Angeklagte betonte, dass die Tochter mit "ihrem Vater nichts mehr zu tun haben" wolle.